Unser Programm
– das Berliner Aktionsbündnis Erwachsenenbildung inklusiv – hat es sich zum Ziel gesetzt, zur nachhaltigen Entwicklung der Erwachsenenbildung für Menschen mit Lernschwierigkeiten und geistiger Behinderung in Berlin beizutragen.
Insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung sind – gerade im Anschluss an eine schulisch organisierte erste Bildungsphase – in ihrem Erwachsenenalter besonders auf institutionell abgesicherte Angebote zum »lebenslangen Lernen« angewiesen, um erworbene Bildung aufrecht zu erhalten und ihr Recht auf Weiterbildung angemessen wahrnehmen zu können.
Insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung sind – gerade im Anschluss an eine schulisch organisierte erste Bildungsphase – in ihrem Erwachsenenalter besonders auf institutionell abgesicherte Angebote zum »lebenslangen Lernen« angewiesen, um erworbene Bildung aufrecht zu erhalten und ihr Recht auf Weiterbildung angemessen wahrnehmen zu können.
Im Frühjahr 2009 wurde vom Landesverband Berlin der »Lebenshilfe« und dem »Paritätischen« ein Gutachten zur Situation der Erwachsenenbildung von Menschen mit geistiger Behinderung in Berlin in Auftrag gegeben, das angesichts der festgestellten Unzulänglichkeiten folgende Forderungen formulierte:
- Einrichtung einer Kooperationsrunde aller an der Erwachsenenbildung für Menschen mit geistiger Behinderung beteiligten Institutionen einschließlich der Bildungsverwaltung.
- Einrichtung und Ausbau inklusiver Angebote im Rahmen der allgemeinen Erwachsenenbildung.
- Öffnung und Erweiterung von Fort- und Weiterbildungsangeboten für Menschen mit geistiger Behinderung an allen Berliner Volkshochschulen.
- Regelfinanzierung der inklusiven Erwachsenenangebote aus dem Bildungsetat.
- Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen und Infrastrukturmaßnahmen (barrierefreie Lernorte, Fahrdienste, Qualifikation von Kursleitern, Leichte Sprache, didaktisch-methodische qualifizierte Angebote).
- Erhebung von Beitragskosten entsprechend den Einkommen der Menschen mit geistiger Behinderung.
betrachtet das Gutachten als einen seiner Geburtshelfer und macht sich die Forderungen aus dem Gutachten zu Eigen. Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, in der der Anspruch einer inklusiven Erwachsenenbildung formuliert ist (Art. 24 Abs. 5 BRK), sowie des „Berliner Manifests zur Erwachsenenbildung und Behinderung“ von 1995 und der „Kölner Erklärung“ der Gesellschaft „Erwachsenenbildung und Behinderung“ von 2007 ergeben sich vier Arbeitsschwerpunkte:
Kooperation
- Kontinuierliche Treffen der »ERW-IN« - Partner
- Vernetzung und gemeinsame Verständigung
- Gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Kompetenzen
- Nachhaltige institutionelle und strukturelle Absicherung der Erwachsenenbildung für Menschen mit geistiger Behinderung in Berlin
- Aktive Beteiligung der Menschen mit geistiger Behinderung an diesem Prozess
Transparenz und Öffentlichkeit
- Neben der gemeinsamen Online-Datenbank Erstellung eines gedruckten Kursverzeichnisses
- Folgegutachten zur qualitativen Entwicklung der Erwachsenenbildung für Menschen mit geistiger Behinderung in Berlin
Erweiterung des Kursangebots
- Entwicklung neuer frei zugänglicher, offen angebotener Kurse für Menschen mit geistiger Behinderung und für Menschen mit Lernschwierigkeiten
- Inklusive Öffnung bestehender Bildungsangebote, beispielsweise in den Volkshochschulen
- Ausbau der zielgruppenspezifischen Angebotsdichte und der Angebotsvielfalt
Finanzierung
- Entwicklung von Finanzierungskonzepten zusammen mit der für Bildung zuständigen Berliner Senatsverwaltung
- Finanzielle Absicherung der Rahmenbedingungen, wie z.B. Transfer zum Kursort und zurück
- Prüfung der Möglichkeiten zur Nutzung des Persönlichen Budgets